Pflegegrade im Überblick

In unserem neuesten Blog-Beitrag finden Sie alle nützliche Informationen über die Pflegegrade. Was versteht man unter dem Begriff Pflegegrad und wodurch zeichnen sich die einzelnen Pflegestufen aus? Lesen Sie unseren Artikel über die Pflegegrade.

Was ist ein Pflegegrad und wie viele Pflegestufen gibt es?

Ein Pflegegrad ist eine Bewertung, die in Deutschland dazu dient, den individuellen Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person festzustellen. Dieser Grad ist entscheidend, um die jeweilige Pflegeleistung und finanzielle Unterstützung zu bestimmen. Die Pflegegrade wurden früher als Pflegestufen bezeichnet, wurden jedoch im Zuge der Pflegereform zum 1. Januar 2017 durch das Pflegestärkungsgesetz II abgelöst. Statt der bisherigen drei Pflegestufen gibt es nun fünf Pflegegrade.

Bei der Auswahl einer geeigneten Pflegehilfe ist es äußerst relevant, die individuellen Bedürfnisse und Anforderungen der pflegebedürftigen Person zu berücksichtigen. Hier sind einige mögliche Optionen:

  • Professioneller Pflegedienst: Ein ambulanter Pflegedienst kann die Pflegebedürftigen zu Hause unterstützen und sie bei den täglichen Aufgaben begleiten. Die Mitarbeiter sind geschult und haben Erfahrung in der Pflege.
  • Pflegeheim: professionelle Pflege und Betreuung für Menschen mit hohem Pflegebedarf rund um die Uhr.
  • Familienangehörige: Oft ist die familiäre Pflege durch Angehörige eine bedeutende und wertvolle Unterstützung. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass die Angehörigen oft auch selbst entlastet werden sollten, um Überlastung zu vermeiden.
  • Technische Hilfsmittel, die den Alltag von Pflegebedürftigen erleichtern können, z. B. Rollstühle, Treppenlifte oder Kommunikationshilfen.
  • Tagespflege: Eine Tagespflegeeinrichtung bietet die Möglichkeit, tagsüber betreut und versorgt zu werden, während die pflegebedürftige Person abends wieder nach Hause kommt.
Pflegegrade

Pflegegrad 1 Haushaltshilfe für Senioren

Der Pflegegrad 1 richtet sich an Personen mit geringer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Hierbei handelt es sich oft um Menschen, die zwar auf Unterstützung angewiesen sind, jedoch noch vergleichsweise selbstständig leben können. Sie benötigen lediglich bei einigen Aktivitäten Hilfe, wie beispielsweise bei der Gartenarbeit, dem Einkaufen, der Körperpflege und beim Putzen der Wohnung. In diesem Pflegegrad stehen vor allem Beratungsleistungen und allgemeine Hilfestellungen im Fokus, um die Selbstständigkeit des Betroffenen bestmöglich zu erhalten.

Bei anerkanntem Pflegegrad 1 hat die betroffene Person Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat, damit sie eine Haushaltshilfe oder einfach einen Alltagsbegleiter engagieren kann. Auch Leistungen, wie ein Zuschuss für die altersgerechte Wohnraumanpassung (beispielsweise für den Umbau von der Badewanne zu einer Dusche oder den Einbau eines Treppenlifts) kann man beanspruchen. Der Hilfsbedürftige mit Pflegegrad 1 kann somit mit einem Zuschuss von seiner Pflegekasse von bis zu 4000 Euro rechnen. In unserem Beitrag Wie kann man Pflegegeld für Angehörige beantragen finden Sie mehr Informationen über die Pflegeleistungen.

Pflegegrad 2 Leistungen

Personen mit erheblicher Beeinträchtigung der Selbstständigkeit fallen in den Pflegegrad 2. Hierbei benötigen sie mehrfach täglich Unterstützung bei alltäglichen Aufgaben, wie der Körperpflege, dem An- und Auskleiden oder bei der Nahrungsaufnahme. Der Pflegebedarf ist in diesem Grad deutlich höher als in Pflegegrad 1, weshalb auch die Leistungen entsprechend ausgeweitet werden. Angehörige oder professionelle Pflegekräfte kommen vermehrt zum Einsatz, um den Pflegebedürftigen bei seiner täglichen Routine zu unterstützen.

Die pflegebedürftige Person mit anerkanntem Pflegegrad 2 erhält monatlich 316 Euro Pflegegeld bei häuslicher Pflege durch Angehörige. Darüber hinaus kann man Pflegesachleistungen in Höhe von 724 Euro monatlich bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst beanspruchen. Auch Anspruch auf Zuschüsse zur Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit-, Verhinderungs- und zur vollstationären Pflege steht Versicherten mit Pflegegrad 2 zu.

Pflegegrad 3 Geldleistung

In Pflegegrad 3 sind Personen mit schwerer Beeinträchtigung der Selbstständigkeit eingestuft. Sie sind in vielen Bereichen des täglichen Lebens stark auf Unterstützung angewiesen und benötigen umfangreiche Pflegeleistungen. In dieser Pflegestufe ist eine intensive Versorgung notwendig, da die Betroffenen oft nicht mehr alleine zurechtkommen. Die Pflege umfasst neben den grundlegenden Bedürfnissen auch Maßnahmen zur Mobilisation und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, um eine möglichst hohe Lebensqualität zu gewährleisten.

Der Pflegebedürftige erhält ein Pflegegeld in Hohe von 545 Euro pro Monat bei häuslicher Pflege durch Angehörige. Wenn es um die Pflegesachleistung geht, bekommen die Pflegebedürftige monatlich 1363 Euro bei der Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst. Man kann auch von weiteren Leistungen und Zuschüssen wie die für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bei Pflegegrad 3 profitieren. Die Höchstsumme an Leistungen der Pflegekasse die dem Pflegebedürftigen jährlich zusteht, beträgt 41.604 Euro.

Pflegegrad

Pflegegrad 4 wieviel Stunden Pflege?

Personen, die man in Pflegegrad 4 einstuft, weisen die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit auf. Der Pflegebedarf ist hier deutlich höher als in den vorherigen Pflegegraden. Die Betroffenen sind in der Regel auf intensive pflegerische Hilfe und ständige Betreuung angewiesen. Oft sind komplexe medizinische Maßnahmen erforderlich, wie beispielsweise Wundversorgung, Medikamentengabe oder die Behandlung von schwerwiegenden Erkrankungen. Pflegende Angehörige stoßen in dieser Pflegestufe häufig an ihre Grenzen, weshalb professionelle Pflegekräfte vermehrt zum Einsatz kommen.

Das Pflegegeld bei Pflegegrad 4 betragt monatlich 728 Euro und die Pflegesachleistungen für Betreuung, Pflege und Hilfe bei der Haushaltsführung 1.693 Euro pro Monat. Man kann auch bis zu 40 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel wie Desinfektionsmittel, Einmalhandschuhe oder Bettschutzeinlagen erhalten. Auch Zuschüsse für die so genannte technische Hilfsmittel wie den Betrieb eines Hausnotrufsystems können von der Pflegekasse finanziell unterstützt werden.

Kann man die Menschen mit Pflegegrad 5 zu Hause pflegen?

Der Pflegegrad 5 umfasst Personen mit schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit und zusätzlich besonderen Bedürfnissen an pflegerischer Versorgung. Hierbei handelt es sich meist um schwerstpflegebedürftige Menschen mit schweren körperlichen und geistigen Einschränkungen. Die Betroffenen sind vollständig auf Unterstützung angewiesen und benötigen eine Rund um die Uhr Betreuung.

Häufig kommen hier auch technische Hilfsmittel wie spezielle Pflegebetten oder Kommunikationshilfen zum Einsatz, um den Pflegealltag zu erleichtern. In dieser Pflegestufe stehen vor allem palliative Maßnahmen und die Schmerztherapie im Vordergrund, um den pflegebedürftigen Menschen in ihrer letzten Lebensphase bestmöglich zu begleiten und ihre Würde zu wahren.

Pflegestufen

Pflegegrade – unsere Schlussfolgerungen

Insgesamt sind die Pflegegrade ein wichtiges Instrument, um eine bedarfsgerechte Pflege und Unterstützung für pflegebedürftige Menschen zu gewährleisten. Die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) auf Basis eines Begutachtungsverfahrens. Dabei werden die individuellen Fähigkeiten und Beeinträchtigungen der Pflegebedürftigen genau geprüft, um die passende Pflegeleistung und finanzielle Unterstützung zu ermöglichen.

Jeder Pflegegrad stellt eine spezifische Herausforderung dar, die es gemeinsam zu bewältigen gilt, sei es durch das Engagement von Angehörigen, professionellen Pflegekräften oder der Nutzung technischer Hilfsmittel. Ziel ist es, den pflegebedürftigen Menschen eine bestmögliche Lebensqualität zu bieten und ihnen ein würdevolles Leben im vertrauten Umfeld zu ermöglichen.

Die Auswahl der Pflegehilfe hängt immer von den individuellen Bedürfnissen, dem Pflegegrad und den persönlichen Präferenzen der pflegebedürftigen Person und ihrer Angehörigen ab. Es ist ratsam, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die beste Lösung für die individuelle Situation zu finden.

Bonumo Pflegevermittlung hilft Ihnen dabei, eine richtige Pflegehilfe für Ihre Bedürfnisse zu finden. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme!