Was ist eine Behandlungspflege? Beispiele und Definition

Behandlungspflege als Fachbegriff bezieht sich, laut der Sozialgesetzgebung, auf systematische, regelmäßige Tätigkeiten, die mit der ärztlichen Anordnung in folgenden Bereichen verbunden sind:

  • Gesundheits- und Krankenpflege bzw. Grundpflege;
  • Kinderkrankenpflege;
  • Altenpflege.

Zum grundsätzlichen Aufgabenbereich gehören solche allgemein bekannten und verbreiteten Behandlungsaktivitäten wie etwa Blutdruck- und Blutzuckermessung, Wundversorgung, Verbandwechsel usw. Aufgrund der thematischen Spezifik dieses Blogs konzentrieren wir uns im folgenden Artikel auf den dritten Aspekt, d.h. die Behandlungspflege von älteren Menschen.

Wer darf Behandlungspflege durchführen?

Eine der Kernfragen bei diesem Thema lautet: wer darf Behandlungspflege durchführen? „Behandlungspflege“ ist nicht nur ein im Alltag verwendetes Wort, sondern auch offizieller Begriff, der sich als solches in den Sozialgesetzbuch-Bestimmungen zur häuslichen Krankenpflege befindet. Gemäß der Umschreibung dürfen jegliche Maßnahmen, die der Behandlungspflege angehören, ausschließlich entsprechend ausgebildete Pflegekräfte durchführen. Dies bezieht sich sowohl auf die Krankenpflege zu Hause als auch vollstationäre Einrichtungen. Jegliche Behandlungspflege-Maßnahmen unterliegen einer offiziellen Dokumentierung.

Was sollte man nun unter Pflegeausbildung verstehen? Es handelt sich dabei um Personen, die eines von den folgenden Dokumenten nachweisen können:

  • eine vollendete, mindestens dreijährige Ausbildung im Pflegebereich;
  • ein bestandenes Examen in einem Pflegeberuf (Gesundheits- bzw. Krankenpflege, Altenpflege);
  • pflegewissenschaftlicher Studienabschluss.
was ist Behandlungspflege?

Was gehört zur Behandlungspflege? Ein kurzer Überblick

Nun, sollte man folgende relevante Frage ergänzen. Was gehört zur Behandlungspflege? Worauf kann man, sozusagen, zählen? Wenn es sich um die häusliche Krankenpflege handelt, so umfasst sie ein ziemlich breites Spektrum. Generell könnte eine bei weitem nicht volle Liste von genehmigungsfähigen Leistungen beispielsweise so aussehen:

  • Blutdruck- und Blutzuckermessung;
  • Flüssigkeitsausgleich;
  • Inhalationen;
  • Blasenspülung;
  • Intravenöse (direkt in die Körpervtne) und subkutane (in das Unterhautfettgewebe) Infusionen bzw. Injektionen;
  • Versorgung chronischer Wunden;
  • Legen und Wechseln einer Magensonde;
  • Katheter-Versorgung;
  • Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten;
  • Symptomkontrolle bei den Palliativpatienten;
  • Absaugen der oberen Luftwege;
  • Verabreichen von Medikamenten;
  • Anlegung und Wechsel von Wund- sowie stützenden bzw. stabilisierenden Verbänden;
  • häusliche psychiatrische Krankenpflege.

Das sind zwar nicht alle, aber am häufigsten durchgeführten Behandlungsmaßnahmen, mit denen man rechnen kann. Selbstverständlich betreffen sie nicht nur betagte Menschen, also z.B. Eltern und andere Verwandte, sondern auch jede Person, die aus diesem oder anderen Grund pflegebedürftig ist. In unserem Beitrag über die Beschäftigung für Senioren finden Sie auch die Beschreibung der populärsten Aktivitäten für ältere Menschen, die in der Behandlungspflege hilfreich sein können.

Behandlungspflegerische Maßnahmen. Behandlungspflege betagter Personen

Sind aufgrund einer schweren Erkrankung bzw. eines hohen Alters behandlungspflegerische Maßnahmen angezeigt, so empfiehlt es sich, entweder zur Hilfe der HauspflegerInnen zu greifen oder die pflegebedürftige Person in ein Krankenhaus bzw. Pflegeheim zu überweisen, falls es für deren Gesundheit, ja gar Leben erforderlich sei.

Die Grundregel bei der Behandlung bzw. Pflege eines älteren Menschen sollte, natürlich neben den erforderlichen Kenntnissen und Erfahrungen, zuverlässige Gewissenhaftigkeit sein. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Menschen für professionelle Vermittler, d.h. Firmen und Unternehmen, die sich damit beschäftigen, ausgebildete Pflegekräfte für häusliche Behandlung in ganz Europa ausfindig zu machen. Oft sieht es nämlich so aus, dass ausgezeichnete PflegerInnen aus Osteuropa, vor allem Polen, nach Deutschland kommen und sich um die pflegebedürftigen Personen kümmern, dabei aber wesentlich weniger Geld für Ihre Leistungen verlangen als es im Fall von den heimischen Pflegekräften ist.

Dabei ist Hochalter etwas, das jeden und jede von uns erwartet, sodass man nicht vergessen sollte, das auch wir eines Tages möglicherweise eine gute professionelle Pflege brauchen. Würden Sie Ihre Gesundheit und ihr Leben einer zufälligen Person aus dem Internet anvertrauen oder eher mit einem vertrauenswürdigen, offiziellen Pflegefirma zusammenarbeiten? Wählt man die Pflegekraft, sozusagen, auf eigene Faust aus, so sollte man auf mehrere Faktoren selbst achten, wie z.B.:

  • Sind die vorgelegten Dokumente wirklich authentisch?
  • Funktioniert die Person tatsächlich legal?
  • Auch die Meinung des vorherigen Arbeitgebers hat nicht selten eine Bedeutung.

Alles in allem, fällt es oft schwer, alle diese Nuancen selber zu kontrollieren. Hinzu kommen noch Wohnverhältnisse, Versicherungsfrage usw. Ein Unternehmen, das sich mit dem Einstellen der Pflegekräfte befasst, erledigt für Sie sämtliche Formalitäten und löst auch relevante Probleme. Bei Zweifelfällen, Konfliktsituationen (zu denen es immer kommen kann) oder Ihrer Unzufriedenheit mit den Behandlungsmaßnahmen wissen Sie dann stets, an wen Sie sich wenden können.

Behandlungspflegerische Maßnahmen

Behandlungspflege und Grundpflege Unterschiede

Seit 2007 gibt es zwischen Behandlungspflege und Grundpflege Unterschiede, die man unbedingt berücksichtigen sollte. Bis zum Jahre 2007 war es nämlich so, dass die stationäre Behandlungspflege entweder im Gesamtbudget der Pflegeeinrichtungen oder im Fallpauschalen-Rahmen übernommen wurde. Aktuell sieht es allerdings so aus, dass die Pflegekassen nur für die Grundpflege und nicht etwa für die Behandlungspflege zuständig sind. Somit rechnet man die Behandlungspflege-Maßnahmen als Krankenkassen-Leistung einzeln ab. Es sieht also ähnlich wie bei der ambulanten Pflege aus. Nichtsdestoweniger gehen die Krankenhassen oft davon aus, dass bei der Erbringung von Pflegeleistungen auch die Kosten für die Behandlungspflege mitgerechnet seien.

Zur Behandlungspflege gehören ferner die Förderung und Unterstützung einer gesunden Lebensweise, die Prävention von Krankheiten sowie die Betreuung von Kranken, Behinderten und Sterbenden. Auch die Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Beteiligung an Gesundheitspolitik bzw. Gesundheitssystemmanagement sowie Bildung können kontextbedingt zu den Aufgaben von Pflegekräften zählen.

Pflegebehandlung zusammenfassend

Pflegebehandlung bildet einen Teil des Gesundheitssystems und umfasst als solcher diverse Tätigkeiten, deren Ziel es ist, Gesundheit zu fördern, Krankheiten vorzubeugen sowie die psychosoziale Hilfe und Pflege für Menschen mit körperlichen und geistigen Erkrankungen zu leisten. Selbstverständlich betrifft dies ebenfalls behinderte bzw. schwerkranke Personen. Zwar mögen die Herangehensweise an die Behandlungspflege, die genaue Definition ihres Umfangs, ihre Funktionen und Organisationsformen in verschiedenen Regionen variieren und von den lokalen Merkmalen der Landeskultur, dem Niveau des Gesundheitssystems, der demografischen Situation und anderen Faktoren abhängen. Aber die Pflegebehandlung an sich bleibt als wichtige, ja unerlässliche Komponente des Gesundheitssystems universell.

Bei der Behandlung von älteren Menschen ist die professionelle Betreuung besonders wichtig, wenn diese bettlägerig sind. Falsche Versorgung solcher Patienten kann zu ganz schlimmen Komplikationen führen, wie etwa Lungenentzündung oder Verstopfung der Blutgefäße. Daher gilt die beste Pflege für bettlägerige Menschen im Hochalter eine professionelle, von entsprechenden Organisationen bzw. Firmen kontrollierte Behandlung.