Darf eine Pflegekraft Medikamente stellen?
Falls Sie sich fragen, ob eine häusliche Pflegekraft Medikamente stellen darf, dann sollten Sie jetzt unbedingt weiterlesen. Dies ist eine der am häufigsten gestellten Fragen im Bereich des häuslichen Pflegedienstes und das nicht ohne Grund. Man kann davon ausgehen, dass jeder Senior im höheren Alter und insbesondere pflegebedürftige Personen auf Medikamente angewiesen sind. Im Allgemeinen dürfen Pflegekräfte Medikamente stellen, doch es gibt einige wichtige Punkte und Nuancen, die beachtet werden sollten. In unserem Ratgeber erfahren Sie alles, was Sie zu diesem Thema wissen sollten.
Ist Medikamentenabgabe durch Pflegehilfskraft erlaubt?
Die Medikamentenabgabe durch Pflegehilfskraft ist eine der wichtigsten Aufgaben bei der Pflege eines Senioren. Wie wir zuvor erwähnt haben, nehmen die meisten Senioren Medikamente ein, um ihre Gesundheit aufrechtzuerhalten. Der Begriff „Medikamente stellen“ beinhaltet das Bereitstellen von Medikamenten in der richtigen Dosis zur richtigen Zeit. In der Regel geschieht dies täglich, da der gesundheitliche Zustand meistens komplex ist. Des Weiteren ist die Anzahl der Medikamente für gewöhnlich überdurchschnittlich im Vergleich zu jüngeren Personen. Für manche Senioren kann die eigenständige Einnahme von Medikamenten zu einer Herausforderung werden. Die häusliche Pflegekraft hilft dabei, dass die Medikamentenabgabe nach Protokoll des Arztes verläuft und behält den gesundheitlichen Zustand des Patienten bzw. Senioren stets im Blick.
Rechtlich betrachtet dürfen Pflegekräfte Medikamente stellen, doch sie benötigen eine entsprechende Ausbildung im Bereich der Alltagspflege.
Umgang mit Arzneimitteln in der Pflege
Eine häusliche Pflege unterstützt den Senioren beim Umgang mit seinen Arzneimitteln auf folgende Art und Weise:
- Sie erinnert den Pflegebedürftigen seine Medikamente einzunehmen
- Sie hilft bei der Einnahme, falls es zu Verschluckungsproblemen kommen sollte
- Sie hilft beim Umgang mit den Medikamentenbehältern
- Sie behält den Medikamentenvorrat stets im Auge
- Sie hilft beim Auftragen von Cremes usw.
- Sie behält den gesundheitlichen Zustand des Patienten stets im Blick. Dies ist besonders wichtig, falls Dosis oder Medikamente verändert werden
Selbstverständlich dürfen Pflegekräfte ausschließlich Medikamente verabreichen, die im Pflegeplan des Pflegebedürftigen vorgesehen sind. Dies können auch neben Tabletten und Flüssigkeiten auch spezielle Tropfen für Augen, Ohren usw. sein. Die Medikamente, die eine Pflegekraft verabreichen darf, sind lediglich Substanzen, die ein Patient auch selbständig einnehmen könnte. Die Pflegekraft kann beim Medikamente stellen nicht die Rolle eines spezialisierten Arztes übernehmen.
Wie funktioniert Medikamentenmanagement in der Pflege?
Das Medikamentenmanagement in der Pflege funktioniert, indem ein umfangreicher Pflegeplan erstellt wird. In diesem Plan werden die benötigten Medikamente inkl. Dosis und Anweisung notiert. Alles sollte bis aufs kleinste Detail erfasst werden, damit man zu 100 % sicher sein kann, dass der Pfleger die korrekten Anweisungen erhalten hat. Sollte es dazu kommen, dass ein Medikament vergessen bzw. die falsche Dosis eingenommen wurde, dann kann es von Vorteil sein, einen „Notfallplan“ mit den erforderlichen Schritten parat zu haben.
Es besteht außerdem die Möglichkeit ein genaues Protokoll bzw. eine Dokumentation für die Medikamentenverabreichung zu erstellen. Eine Pflegekraft kann dafür sorgen, dass jede Verabreichung genaustens dokumentiert wird. Dies kann Datum, Uhrzeit, Name des Medikaments und Dosierung beinhalten. Die Dokumentation soll dazu dienen mögliche Nebenwirkungen ausfindig zu machen und hilft dabei, dass keine Medikamente vergessen werden. Dies hört sich vielleicht etwas extrem an, doch es gibt Fälle, in denen die Medikamente eine überlebenswichtig Rolle spielen.
Damit es zu keinen Notfällen kommt, sollten deshalb die entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Dank der Dokumentation kann ganz genau beobachtet werden, wie die Medikamente wirken. Ein weiterer Vorteil der häuslichen Pflege ist, dass diese fast 24/7 pro Woche mit dem Patienten in Kontakt ist. Dank dieser engen Verbindung, kann der Patient jederzeit von möglichen Nebenwirkungen berichten. Diese können direkt dokumentiert werden, um einen möglichen Zusammenhang mit den bereitgestellten Medikamenten zu finden.
Wer darf Medikamente verabreichen in der Pflege?
Wir möchten in diesem Abschnitt etwas genauer auf die Frage „Wer darf Medikamente verabreichen in der Pflege?“ eingehen. Egal ob im Pflegeheim oder Zuhause, die meisten Senioren müssen regelmäßig Medikamente einnehmen. Einige sind in der Lage dies selbständig zu tun und einige benötigen Unterstützung beim Medikamente stellen. In einem Pflegeheim geschieht die Verabreichung der Medikamente immer durch das Fachpersonal. Das liegt an der rechtlichen Vorgaben. Diese sollen die Sicherheit erhöhen und mögliche Fehlerquellen ausschalten. Wie bereits erwähnt ist nicht jeder Patient in der Lage sich an sein Medikamentenprotokoll zu erinnern. Die Schwierigkeit liegt darin, dass es oftmals um eine sehr große Menge an Medikamenten handelt. Sollte ein Pflegeheim Bewohner seine Medikamente selbst einnehmen wollen, dann benötigt dieser die Zustimmung seines Arztes.
Auch bei der häuslichen Pflege kann der Patient entscheiden, ob er die Medikamente selbst einnimmt oder nicht. Er sollte sich jedoch stets an die Vorschriften seines Hausarztes halten. In der Regel wissen die Angehörigen des Pflegebedürftigen bzw. er selbst, was die sicherste Lösung ist. Die Hauspflege kann den Senioren auch bei Arztbesuchen begleiten. Sie hilft nicht nur beim Transport, sondern kann auch eine ausführliche Rückmeldung zum gesundheitlichen Zustand des Senioren an den Arzt weiterleiten. Es gibt gewisse Medikamente, die als Bedarfsmedikation deklariert werden. Dies sind Medikamente, die ein Patient einnimmt, falls es zu bestimmten Symptomen kommt, die das Medikament beheben kann. Die Pflegekraft bzw. der Patient entscheiden in einer solchen Situation eingenommen werden soll oder nicht.
Ist Medikamentenabgabe durch Angehörige möglich?
Die Medikamentenabgabe durch Angehörige ist ohne jegliche rechtliche Einschränkungen möglich, erfordert aber selbstverständlich ein hohes Maß an Verantwortung. Wenn Senioren nicht mehr in der Lage sind selbst Medikamente einzunehmen, dann muss diese Aufgabe an jemand anderes erteilt werden. Die regelmäßige Einnahme von Medikamenten ist in der Regel ein wichtiger Bestandteil der gesundheitlichen Pflege eines Senioren. Die Angehörigen sollten über ein umfassendes Wissen bezüglich der verabreichten Medikamente verfügen. Um schlimmen Situation vorzubeugen und ggf. im Notfall richtig handeln zu können, reicht es nicht nur aus, die Medikamente zu stellen.
Bei mangelndem Fachwissen oder zu wenig Aufsicht kann es manchmal zu riskanten Situationen kommen. Es darf deshalb zu keinen Fehlern kommen. Bei falscher Dosierung oder dem Verwechseln von Medikamenten könnte das Leben des Patienten bedroht werden.
In der Regel verfügen Angehörige nicht über genug Zeit, um den Senioren effektiv betreuen zu können. Sie haben andere Verpflichtungen, wie z.B. die Arbeit und weitere familiäre Verpflichtungen. In solchen Fällen ist es ratsam, die Medikamente durch eine häusliche Pflegekraft stellen zu lassen. Einige Medikamente zeigen erst Ihre volle Wirksamkeit, wenn Sie zu bestimmten Zeiten eingenommen werden. Die Abstände spielen dabei eine wichtige Rolle. Die unregelmäßige Einnahme kann die Wirkung der Medikamente bremsen und den Zustand des Patienten verschlechtern. Medikamente stellen erfordert viel Verantwortung und Zeit und sollte aus diesem Grund nur durch Angehörige übernommen, die diese Voraussetzungen erfüllen können.
Umgang mit Medikamenten in der Pflege – unser Fazit
Der Umgang mit Medikamenten in der Pflege ist eine wesentliche Aufgabe, die mit großer Sorgfalt und Fachkenntnis durchgeführt werden muss. Pflegekräfte dürfen Medikamente stellen, sofern sie entsprechend ausgebildet sind. Diese Aufgabe umfasst das Bereitstellen der richtigen Dosierung zur richtigen Zeit, das Überwachen des Gesundheitszustands der Patienten und das Dokumentieren der Verabreichung. Rechtliche Vorgaben und branchenspezifische Richtlinien stellen sicher, dass die Sicherheit der Patienten gewährleistet ist. Die Erfüllung folgender Voraussetzungen sorgt dafür, dass ein gesunder Umgang mit Medikamenten gewährleistet wird:
- Pflegeplan – ein umfassender Pflegeplan und eine genaue Dokumentation sind essenziell, um eine korrekte und sichere Medikamentenvergabe zu gewährleisten. Der Pflegeplan enthält alle relevanten Informationen zu den benötigten Medikamenten, einschließlich Dosierung und speziellen Anweisungen. Die Dokumentation hilft, mögliche Nebenwirkungen frühzeitig zu erkennen und sicherzustellen, dass keine Dosis vergessen wird.
- Hilfestellung – die Rolle der Pflegekraft geht über die reine Medikamentenvergabe hinaus. Sie unterstützt die Patienten bei der Einnahme, insbesondere bei Schwierigkeiten wie Verschluckungsproblemen, und überwacht kontinuierlich deren Gesundheitszustand. Diese enge Betreuung ermöglicht es, schnell auf Veränderungen zu reagieren und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
- Verantwortung – Pflegehilfskräfte sind dafür verantwortlich, die vom Arzt verordneten Medikamente korrekt zu verabreichen und dürfen nur die im Pflegeplan vorgesehenen Substanzen verwenden. Bedarfsmedikationen können je nach Bedarf verabreicht werden, jedoch immer in Absprache mit dem behandelnden Arzt.
Insgesamt spielt die fachgerechte Medikamentenvergabe eine entscheidende Rolle in der häuslichen Pflege und trägt wesentlich zur Gesundheit und Lebensqualität der Pflegebedürftigen bei. Gerne helfen wir Ihnen dabei, eine professionelle häusliche Betreuung für Sie oder eine pflegebedürftige Person in Ihrem Umkreis zu finden. Unsere Pflegekräfte verfügen über das nötige Wissen und langer Erfahrung im Bereich der Pflege, um Medikamente verabreichen zu können. Kontaktieren Sie uns jetzt und erhalten Sie eine kostenlose Beratung. Wir helfen Ihnen dabei, eine liebevolle Pflegekraft zu finden, der Sie vertrauen können.